Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Japan, auch bekannt als das EU-Japan Economic Partnership Agreement (EPA), trat am 1. Februar 2019 in Kraft. Es ist das größte Freihandelsabkommen, das jemals von der EU abgeschlossen wurde und umfasst eine Bevölkerung von rund 600 Millionen Menschen.
Das Abkommen zielt darauf ab, Zölle und Handelshemmnisse zwischen der EU und Japan abzubauen, um den Handel und die Investitionen zu fördern. Es deckt verschiedene Bereiche ab, darunter Industriegüter, landwirtschaftliche Produkte, Dienstleistungen und öffentliches Beschaffungswesen.
Durch das Abkommen werden 99% der Handelszölle zwischen der EU und Japan abgeschafft. Dies erleichtert den Handel erheblich, da Unternehmen nun Zugang zu einem großen Markt haben, ohne hohe Zölle zahlen zu müssen.
Das Abkommen bietet auch Schutz für geografische Herkunftsbezeichnungen (Geographical Indications) sowohl für europäische als auch für japanische Produkte. Dies bedeutet, dass bestimmte Produkte, die einen bestimmten geografischen Ursprung haben, geschützt sind und nicht von anderen Produkten nachgeahmt werden können.
Darüber hinaus sieht das Abkommen vor, dass japanische Ausschreibungen für öffentliche Aufträge für europäische Unternehmen offen sind, und dass verschiedene Handelsbarrieren und Vorschriften vereinfacht oder beseitigt werden.
Das Freihandelsabkommen EU-Japan wird als wichtiger Meilenstein in den internationalen Handelsbeziehungen angesehen und hat das Potenzial, den Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EU und Japan erheblich zu stärken.
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